• Gesetzliche Grundlage

    Gemäß § 823 I BGB besteht für Besitzer bzw. Betreiber von öffentlich zugänglichen Gebäuden eine Verkehrssicherungsspflicht. Dies bedeutet, dass alle zumutbaren Maßnahmen unternommen werden müssen um Besucher oder Kunden vor Gefahren zu schützen.

    Quelle 
  • Beispiel: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten

    Nach § 15 MVKVO Abs (3) müssen Türen in Rettungswegen in Fluchtrichtung aufschlagen. Während der Betriebszeiten müssen die Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn die Türen im Gefahrenfall jederzeit geöffnet werden können.

    Was ist eine Verkaufsstätte:
    Zu Verkaufstätten zählen z.B. Supermärkte, Discounter, Drogeriemärkte, Baumärkte, FashionStores, Schuhläden, Einkaufszentren und ähnliche Einrichtungen....

    Quelle 
  • Notbeleuchtung Hörsaal

    Beispiel: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

    Nach § 9 MVStättVO Abs (3) müssen Türen in Rettungswegen in Fluchtrichtung aufschlagen. Während des Aufenthaltes von Personen in der Versammlungsstätte, müssen die Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.

    Was ist eine Versammlungstätten:
    Zu Versammungstätten zählen unter anderem Kinos, Theater, Gaststätten, Sportstätten....

    Quelle 
  • Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung

    Beispiel: Muster Beherbergungsstättenverordnung

    In Beherbergungsstätten dürfen nach § 12 Abs (1) Türen in Rettungswegen nicht versperrt werden und müssen sich leicht von innen öffnen lassen.

    Was ist eine Beherbergungsstätte:
    Zu Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hostels, Motels, Jugendherbergen, Pensionen & AirBnB's ab 12 Gastbetten.

    Quelle 
  • Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung

    Beispiel: Arbeitsrechtliche Grundlage

    Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §4 Absatz 4 – Flucht und Rettungswege) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 §4) fordern die ungehinderte Begehbarkeit von Rettungswegen 

    Quelle 
  • Fazit

    Notausgänge und Fluchttüren auf Rettungswegen müssen jederzeit ohne Schlüssel, Hilfsmittel oder großen Kraftaufwand zu öffnen sein.
    Sie dürfen nicht verschlossen werden.

    Um Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dennoch zu sichern gibt es den AlertLatch Türwächter.

    hier bestellen 

Warum sollte ich einen Einhandtürwächter verwenden?

Türwächter von Kinder zu bedienen

Sind schwenkbare Türwächter erlaubt?
In Flucht- und Rettungswegen bzw. an Notausgängen müssen die Notausgangsverschlüsse (Drücker oder auch Türklinke genannt) gemäß DIN EN 179:2008 (Schlösser und Baubeschläge —Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen) 4.1.4 so gestaltet sein, dass die Tür mit nur einer abwärts gerichteten Bewegung (Klinke nach unten drücken) ausgelöst werden kann.
Dies stellt unser AlertLatch Türwächter sicher.

Unsere Türwächter Modelle im Vergleich

AlertLatch Einhand-Türwächter Basic - Einzelschließzylinder
AlertLatch Einhand-Türwächter Basic - Einzelschließzylinder
AlertLatch Einhand-Türwächter mit Voralarm - Einzelschließzylinder
AlertLatch Einhand-Türwächter mit Voralarm - Einzelschließzylinder
Gehäusematerial
Zink - Druckguss
Zink - Druckguss
Gehäusefarbe
Ral 6032
Ral 6032
Material obere Abdeckung
PETG, gedruckt
ABS, Spritzguss
Farbe obere Abdeckung (o. Voralarm)
JungleGreen ähnlich RAL 6032
RAL 3001
Verbauter Profilhalbzylinder
30/10
30/10
Mit Voralarm
Batteriestandsüberwachung
Ja, Warnung bei 15% Restkapazität der Batterie
Ja, Warnung bei 15% Restkapazität der Batterie
Automatische Alarmabschaltung
Zeiten für automatische Alarmabschaltung
-
1 Minute, 5 Minuten